Anders als im Journalismus immer noch üblich empfiehlt der Verband der deutschen Fachjournalisten (DFJV) in seinen Honorar-Richtlinien, sich von den Seiten- bzw. Zeilenhonoraren zu verabschieden und stattdessen nach Arbeitsaufwand bzw. Stundensatz abzurechnen.
Die Argumente:
- „Die Länge eines Artikels sagt schließlich wenig über dessen Qualität aus“ und ein kurzer Text kann
- „durchaus mit mehr Arbeitsaufwand wie Recherche, Expertise und Prüfung verbunden sein als ein vergleichsweise allgemeiner, längerer Text.“
Außerdem schützt diese Methode vor unangenehmen Überraschungen, sollte der Text in der Schlussredaktion massiv gekürzt werden.
Abhängig von der Berufserfahrung sowie der Auflage bzw. der Reichweite nennt der DFJV diese Tages- bzw. Stundensätze (die Stundensätze jeweils in Klammer):
- geringe Berufserfahrung (unter 5 Jahre): Auflage klein: 320 Euro (40 Euro), Auflage mittel: 360 Euro (45 Euro), Auflage hoch: 440 Euro (55 Euro)
- durchschnittliche Berufserfahrung (ca. 5 bis 10 Jahre): Auflage klein: 480 Euro (60 Euro), Auflage mittel: 520 Euro (65 Euro), Auflage hoch: 560 Euro (70 Euro)
- langjährige Berufserfahrung (über 10 Jahre): Auflage klein: 640 Euro (80 Euro), Auflage mittel: 680 Euro (85 Euro), Auflage hoch: 720 Euro (90 Euro)
Basis der Kalkulation ist jeweils das einmalige, nicht-exklusive Nutzungsrecht. Für die Mehrfachverwertung in verschiedenen Publikationen (ob nun in mehreren Zeitschriften oder in einer Zeitschrift plus der Online-Ausgabe) gibt es einen Honoraraufschlag. Dieser beträgt für die Online-Nutzung 10 Prozent des Honorars pro Monat Online-Nutzung. Soll der Artikel mehrere Jahre online stehen, so gibt es 5 Prozent pro Jahr. Und bei einem Online-Archiv werden einmalig 10 Prozent und dann 5 Prozent pro Jahr fällig.
Das Honorar erhöht sich zudem bei einem höheren Arbeits- oder Rechercheaufwand. Das betrifft einerseits Reisen und Hintergrundgespräche, aber auch die Abfrage kostenpflichtiger Datenbanken. Diese Aufschläge auf das Honorar können nochmals 10 bis 30 Prozent betragen.
Nachtrag im Jahr 2013: Der DFJV bietet jetzt einen Leitfaden „Honorarempfehlungen für freie Journalisten“ an, allerdings ist dieser Leitfaden nur für Mitglieder zugänglich. Falls Sie Mitglied werden wollen – hier geht es zur Website des DFJV.