Absurditäten zur Scheinselbständigkeit

Vor einigen Tagen war hinter der Bezahlschranke der WELT ein Artikel publiziert worden über die bescheuerten und absurden Auswirkungen zur Scheinselbständigkeit. Eine Novellierung des „Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes“ hat jetzt dafür gesorgt, dass neben Regelungen zur Zeitarbeit auch Regelungen zu Werkverträgen verschärft wurden. Der Witz dabei: ob ein externer Mitarbeiter als Scheinselbständiger eingestuft wird, entscheidet eine Stelle der weiterlesen…