… der Abschnitt ist noch nicht wirklich fertig, weil der Journalismus organisatorisch sehr stark verzweigt ist …
Aber für einen ersten Überblick ist hier eine Meldung von mediafon: im Januar 2010 wurden zwischen Verlagen und der Gewerkschaft ver.di Mindestvergütungen für die freien Mitarbeiter von Tageszeitungen vereinbart. Je nach Auflage liegt das Honorar bei einer Auflage von bis zu 10.000 Exemplaren für den Erstdruck von Nachrichten oder Berichten bei mindestens bei 47 Cent pro Zeile, für den Zweitdruck noch bei 38 Cent. Mit höheren Auflagen steigt auch das Honorar. Bei einer Auflage über 200.000 Stück kommt der gemeine Zeitungsschreiber so auf mindestens 94 Cent für den Erstdruck bzw. 71 Cent für den Zweitdruck.
Die weiteren Honorare zu Reportagen, Glossen, Kurzgeschichten sowie für Leitartikel, Interviews, fachliche und wissenschaftliche Aufsätze und Alleinveröffentlichungsrechte finden sich in dieser groben Honorarübersicht.
Besonders bemerkenswert: „Auf das angemessene, also „übliche“ und „redliche“ Honorar besteht entsprechend dem im Jahr 2002 neu geschaffenen §32 UrhG übrigens auch dann ein Anspruch, wenn ein niedrigeres Honorar vereinbart wurde.“ Ein freier Journalist kann sich mit einem geringeren Honorar zufrieden geben, aber dann auf sein Recht pochen und mehr verlangen. Alle weiteren Infos zur aktuellen Meldung direkt bei mediafon (hier ist auch ein Link auf das pdf mit den ausführlichen Honorartabellen) …
Der vermutlich größte Berufsverband ist der Deutsche Journalistenverband DJV. Bei ver.di gibt es einen Berufsverband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union DJU. Auch der Deutsche Medienverband DMV vertritt die beruflichen Interessen von Journalisten allgemein.
Tipp für freie Journalisten
Speziell für die Interessen freier Journalisten gibt es einen eigenen Berufsverband: Freischreiber. Seit kurzem können Journalisten auf wasjournalistenverdienen.de ihre Honorare bei den verschiedenen Medien eintragen bzw. auch wieder abrufen.