Auch die Übersetzer-Verbände geben wegen kartellrechtlicher Bedenken keine Honorarempfehlungen heraus. Stattdessen wird auf das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) verwiesen.
Danach erhalten Übersetzer neben einem Honorar für ihre Leistungen auch Fahrtkostenersatz (z.B. die üblichen 0,30 Euro pro km im eigenen Auto), eine Aufwandsentschädigung (z.B. die Abwesenheit für einen Termin vor Ort) sowie gegebenenfalls Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen (z.B. den Einsatz einer Hilfskraft).
In der Regel erhält ein Übersetzer ein Honorar von 1,25 Euro „für jeweils angefangene 55 Anschläge“ (inklusive Leerzeichen!) in der Zielsprache. Enthält der Text viele Fachausdrücke oder ist er schwer lesbar, dann erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro. Und bei schwierigen Texten gibt es für die angefangenen 55 Anschläge sogar 4,00 Euro. Für Abrechnungen auf Stundenbasis wird der Stundensatz der Dolmetscher zugrunde gelegt, dieser beträgt 55 Euro.
Mehr Infos rund ums Übersetzer-Dasein gibt es auch bei mehreren Verbänden:
- www.bdue.de: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
- www.aticom.de: Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher e.V.
- ADÜ Nord: – Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland e.V.
Oder wenn es um Fragen literarischer oder wissenschaftlicher Übersetzungen geht:
- Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ) in ver.di bzw. direkt auf der Verbands-Website des VdÜ