Was verlangt ein Grafikdesigner?

Für Grafikdesigner gibt es gleich mehrere Fachverbände. Einer der größten (oder ist es sogar der größte?) ist sicherlich die Allianz deutscher Designer (AGD) mit ca. 3.000 Mitgliedern.

In Sachen Honorarübersicht geht die AGD seit vielen Jahren einen Sonderweg, um nicht mit dem Kartellrecht in die Quere zu geraten: Statt Honorarempfehlungen für Selbständige gibt es bei der AGD einen waschechten Tarifvertrag, nämlich zwischen der AGD und den „Selbständigen Design-Studios (SDSt) e. V.“. In dem „Vergütungstarifvertrag Design“ (VTV) sind die Vergütungen verbindlich festgelegt – und zwar für alle erdenklichen Designaufträge, angefangen bei Fotodesign und Illustration über Kommunikationsdesign, Messe- und Ausstellungsdesign, Modedesign, Produktdesign und Text bis hin zu Textildesign.

Entwurfsvergütung und Nutzungsvergütung

Der Tarifvertrag der AGD unterscheidet prinzipiell zwischen dem Werk an sich (dafür gibt es eine Entwurfsvergütung) und den zusätzlichen Nutzungsrechten (die Nutzungsvergütung kommt zur Entwurfsvergütung hinzu).

Konkret heißt das: Der seit 1.11.2015 zugrunde liegende Basis-Stundensatz von 90,- Euro wird erst einmal mit dem Zeitaufwand multipliziert. Werden beispielsweise  bei einem Erscheinungsbild (mit Signet, Schrift und Farbe) für das designerische Werk 24 Arbeitsstunden zugrundegelegt, ergeben sich daraus 2.160,- Euro. Für die Einräumung der Nutzungsrechte wird bei einer minimalen Nutzung (z. B. nur regional) der Faktor 0,5 gezählt, macht dann insgesamt 3.240 Euro,-.

Bei einem mittleren Nutzungsumfang, nationalem Nutzungsgebiet und einer Nutzungsdauer von 5 Jahren wird der Faktor 1,5 genommen, dann sind es schon 4.560 Euro,-. Eine umfassende Nutzung mit dem Faktor 3,5 summiert sich auf 8.208 Euro,-.

Weitere Infos zum Vergütungstarifvertrag Design (VTV) gibt es direkt beim AGD; wer will, kann ihn auch direkt für 39 Euro (inkl. Versand) im Onlineshop bestellen.