Da bin ich dieser Tage auf einen hochinteressanten, recht bissigen Artikel gestoßen: Die “Besserverdiener wehren sich gegen Abstriche beim Mindestlohn”, so der Titel. Im Kern geht es um den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministerium, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure aus dem Bauwesen zu überarbeiten, in Zukunft sollten die Honorare “ab einer Bausumme von fünf Millionen Euro” frei verhandelbar sein.
Bitte?! Das wird in einem Ministerium festgelegt?!
Doch, tatsächlich, da steht es geschrieben: die “Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)” ist eine Verordnung des Bundes und hat damit quasi den Charakter eines Gesetzes.
Jetzt bin ich aber überrascht. Gäbe es beim Grafikerverband AGD oder beim Texterverband FFW eine feststehende Honorarordnung, bekämen diese Freelancer-Verbände was auf die Mütze, so von wegen Preisabsprachen und Kartellrecht. Insofern bin ich etwas irritiert, dass die einen dürfen (sogar staatlich verordnet) und die anderen nicht.
Fällt das jetzt unter “freie” Marktwirtschaft oder gehört das zur “sozialen” Marktwirtschaft?
Interessant ist vor allem aber auch die Reaktion der Architektenkammer. Obwohl die Honorare also bis zu einer Summe von 4.999.999 Euro festgelegt bleiben, jammert die Bundesarchitektenkammer jetzt über den “Ausverkauf der Baukultur”.
Aha. Bei 5 Millionen Euro beginnt also der Ausverkauf. Diese Sorgen müssten mal die Freien aus der Kreativ- und Textwirtschaft haben …