Ist die Leistung von Grafikern gewerblich oder künstlerisch und damit freiberuflich?
Für Otto Normalverbraucher oder die Künstlersozialversicherung macht das keinen großen Unterschied, für das Finanzamt oder die IHK hingegen schon, denn ein gewerblich tätiger Grafiker muss je nach Höhe von Umsatz bzw. Gewinn womöglich Gewerbesteuer zahlen und der IHK beitreten (was natürlich wiederum in der Kalkulation berücksichtigt werden müsste).
Bei einem Rechtsstreit um die Leistung von zwei Grafikern kam das Finanzgericht nach einem Gutachten zum Schluss, dass die Grafiker zwar saubere handwerkliche Arbeit, jedoch keine künstlerische Leistung abgeliefert hätten. (Stand 2019: Weitere Infos zum Urteil waren damals bei mediafon auffindbar, der Link ist aber inzwischen tot).