Hartz IV für Selbständige

Das könnte für einige Selbständige aus der Kreativ- oder Medienwelt bitter werden: war es bislang möglich, eine selbständige Kümmerexistenz durch Hartz IV aufzustocken, so könnte die Aufstockung künftig auf zwei Jahre befristet werden.

Damit soll verhindert werden, dass die Gesellschaft durch Hartz IV völlig unrentable Geschäftsmodelle finanziert. Freelancer, die über zwei Jahre nicht genug Aufträge bekommen, müssten sich dann eine Form der Erwerbstätigkeit suchen und eventuell (wieder) in ein Angestelltenverhältnis gehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert