Ob für Buchautoren oder Journalisten – wer sein Honorar von Verlagen erhält, kommt ums Urhebervertragsrecht nicht drum herum. Ein FAZ-Artikel gibt kurzen Einblick in die Branche. Autoren und Journalisten klagen über Dumpingpreise und miserable Vergütung für Nutzungsrechte, zudem landeten Urheber, die auch mal auf dem Klageweg auf ihren Urheberrechten bestehen, schnell auf einer verlagsübergreifenden Blacklist.
Der Deutsche Journalistenverband klagt über Honorare von 20 EUR für eine Sportreportage – ganz gewiss nicht nur für den Artikel selbst, sondern inklusive Zeit und Zusatzaufwand für die An- und Abfahrt zum Wettkampfort. Bei diesen Konditionen kommt nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn zustande.
Das erinnert mich daran, dass die heimische Lokalzeitung immer wieder nach freien Mitarbeitern aus der Region sucht – gern auch Hausfrauen, Oberstufenschüler, Studenten oder Rentner, die einen Crashkurs im Schreiben bekommen, um dann über lokale Ereignisse zu berichten.
Wetten, dass diese freien Mitarbeiter noch nie vom Urhebervertragsrecht gehört haben und sich deshalb besonders billig abspeisen lassen?