Die eine Rechnung kann ich abschreiben …

Mit nicht oder nur teilweise bezahlten Rechnungen habe ich zum Glück nur selten zu tun. Nach langer Zeit ärgere ich mich aber mal wieder über so einen Fall. Die Rechnung aus dem Jahr 2005 (siehe den Eintrag vom 22.06.08) muss ich leider zu einem Teil abschreiben. Sachverhalt war damals, dass ich von einer kleinen Agentur beauftragt worden war, aber mit dem Kunden direkt abrechnen sollte.

Nachdem sich der Kunde beharrlich in Schweigen gehüllt hat, habe ich jetzt inzwischen Kontakt zur Agentur aufgenommen. Die gibt es nicht mehr. Stattdessen eine Ex-Agenturinhaberin, der das alles sehr leid tut, die aber meinte, bei dem Kunden sei wohl so schnell nix zu holen, weil (nach ihren Quellen) inzwischen am Rande der Insolvenz. Jetzt zahlt sie mir was aus der eigenen Tasche, aber leider nur knapp die Hälfte.

Mit dem Ärger über das verlorene Geld habe ich mal Revue passieren lassen, wie oft mich dieser Ärger schon getroffen hat. Nächstes Jahr bin ich zehn Jahre selbständig. In dieser Zeit ist dies nun der ungefähr dritte Fall des Nichtzahlens. Ungefähr drei deshalb, weil ich nicht so recht weiß, ob ich einen vierten und fünften Fall mit reinzählen soll, wo ich probehalber Text geliefert habe, Auftrag und damit Honorar kam jedoch nie. Okay, da habe ich zwar eine Leistung gebracht und nix bekommen, aber das war ja (noch) kein Auftrag. Bei den anderen drei Fällen waren es richtige Aufträge, da ärgert’s dann schon.

Womit ich mich tröste: insgesamt sind es nicht mehr als 2.000 Euro gewesen, die ich abschreiben musste. Das auf die Zeit umgerechnet, ist wohl noch im Rahmen. Da habe ich bisher Glück gehabt. Es gibt Freelancer, denen Hunderte oder gar Tausende von Euro verloren gegangen sind. Gerade wenn noch Leistungen hinzugekauft werden, kommen schnell Summen zusammen, die für einen einzelnen Freelancer tödlich sein können. Da sollte man wirklich auf Abschlagszahlungen zwischendurch bestehen. Damit es am Ende nicht ganz so dick kommt.

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