(28, 2, ‘2008-12-03 22:54:03’, ‘2008-12-03 20:54:03’, ‘Wichtig für Urheber (Autoren, Journalisten, Grafiker, Fotografen u.a.), die zwischen dem 1.1.1966 und dem 1.1.2008 Verträge zur Übertragung von Nutzungsrechten abgeschlossen haben: wenn in diesem Vertrag umfassende Rechte eingeräumt wurden, also „alle Rechte“ überlassen wurden, dann galt hier eine ganze Weile, dass dieses Recht nicht automatisch auf Nutzungsarten überging, die zum Zeitpunkt des Vertrages noch unbekannt waren.
Wenn also ein Fotograf in den 70-er Jahren einem Verlag oder einer Agentur umfassende Rechte an seinen Fotos übertragen hat, so war es die ganze Zeit nicht möglich, die Bilder auf CD herauszubringen, weil es damals noch keine CDs gab. Durch die Änderung des Urheberrechtsgesetzes gehen nun aber alle Rechte auf neue Nutzungsarten über, sofern kein Vetorecht ausgeübt wird.
Wer von einer solchen Rechteübertragung betroffen ist, hat jetzt nur noch bis zum 31.12. Zeit, der Rechteübertragung zu widersprechen. Alle weiteren Infos sowie einen Musterbrief für den Widerspruch gibt es bei Akademie.de.