Gerade eben ist es über den mediafon-Newsletter reingetickert: Der Bundestag will die Übersetzungshonorare bei Justiz und Polizei senken (!) und strebt dafür eine “Modernisierung des Kostenrechts” an. Wobei es den einzelnen Behörden natürlich freigestellt ist, individuelle Vereinbarungen mit Dolmetschern und Übersetzern zu vereinbaren, die diesen Rahmen jedoch nicht überschreiten dürfen (unterschreiten hingegen schon).
Das Problem ist: an diesen Honoraren orientiert sich der Markt insgesamt. Eine Senkung der Honorare wäre daher ein fatales Signal.
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) unter André Lindemann beklagt vor allem, dass nur die Honorare von Dolmetschern und Übersetzern gesenkt werden sollen. Die Honorare von Sachverständigen oder Rechtsanwälten dürfen bleiben wie sie sind.
Ob es daran liegt, dass diese Berufsgruppen besser organisiert sind und daher eine bessere Lobby haben?